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Telefon 0 22 73 / 44 73
Tag und Nacht für Sie erreichbar.

Bestattungen Schubert ~ Mittag GmbH
in Kerpen, Hürth und Frechen

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

Was tun im Sterbefall

 

Ist der Tod im Krankenhaus, Hospitz oder Altenheim eingetreten, können Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir übernehmen selbstverständlich die Überführung und die Erstversorgung der/des Verstorbenen und die Besorgung des Totenscheines.

 

Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, benachrichtigen Sie, wenn möglich, sofort den Hausarzt, da er den Krankheitsverlauf am besten kennt und nach Feststellung des Todes die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, benachrichtigen Sie den Notarzt.

 

Sobald der Arzt die Leichenschau vorgenommen hat, können wir die Überführung vornehmen.

 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Tag und Nacht.
Tel.: 0 22 73 / 44 73

Sie können den Zeitpunkt der Überführung aber auch selbst bestimmen, da der Gesetzgeber uns hier einen Spielraum von max. 36 Std. nach Erstellung der Todesbescheinigung einräumt. Ausgenommen sind allerdings Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit und ungeklärte Todesfälle.

 

Veranlasst die Polizei die Überführung, z. B. nach einem Autounfall, haben Sie das Recht, einen Bestatter Ihres Vertrauens zu beauftragen.

 

Bei Ledigen:
 Geburtsurkunde

Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde

 

Bei Geschiedenen:

Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

 

Bei Verwitweten:

Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

Grabdokumente, falls eine Grabstelle vorhanden ist.

Falls keine Grabstelle vorhanden sein sollte, beraten wir Sie.

 

Zur Erledigung
der Formalitäten benötigen wir:

Krankenkassenkarte, Letzter Rentenbescheid/Rentennummer, Zusatzrenten, Versicherungspolicen, Personalausweis

Sollten Unterlagen fehlen, werden wir diese mit Ihrer Unterstützung besorgen.
Zögern sie nicht, uns bei Unklarheiten zu fragen.

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50169 Kerpen-Horrem

 

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