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Bestattungen Schubert ~ Mittag GmbH
in Kerpen, Hürth und Frechen
Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Chance, persönliche Vorstellungen für die eigene Bestattung bei uns zu hinterlegen. Wir sichern Ihnen vertraglich zu, uns um die wunschgerechte Umsetzung zu kümmern.
Ob Sie nur die Bestattungsart und den Kostenrahmen festlegen oder ob Sie ganz konkrete Ideen haben, wie Ihre Urne aussehen und wer auf Ihrer Beerdigung sprechen soll, wer eingeladen und welche Musik gespielt wird – wir halten Ihre Wünsche fest.
Wir beraten Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist nunmehr seit dem 01.01.2004 gestrichen worden. Der Staat kümmert sich nicht um die Bestattung.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften die Erben für eine standesgemäße Bestattung. Unterhaltspflichtige Angehörige im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) können bei eigener Bedürftigkeit einen Antrag auf Übernahme einfacher Bestattungskosten stellen.
Kümmert sich niemand um die Bestattung, ordnet die zuständige Ortspolizeibehörde eine einfache Zwangsbestattung an.
Lassen Sie sich sachkompetent beraten, welche Art der Bestattung Ihnen am ehesten entspricht, z.B. eine Erd- oder Feuerbestattung. Sind Sie eng mit dem Meer verbunden und möchten daher eine Seebestattung? Haben Sie eine bestimmte Vorstellung wie die Trauerfeier aussehen soll?
Es gibt viele Dinge, die im voraus nach Ihren eigenen Vorstellungen geregelt werden können.
Wir schützen durch Ihre Vorsorge Ihre Wünsche gegenüber Ihren Angehörigen. Weiterhin kann eine plötzliche Bestattung Ihre Verwandschaft in finanzielle Schwierigkeiten bringen, sofern nicht vorgesorgt wird. Bedenken Sie, das neben der Bestattung auch noch andere Kosten, z.B. kommunale Gebühren, Grabgestaltung, Bewirtung, usw. hinzukommen können.
Mit unserer Vorsorgeberatung und unseren Treuhandpartnern können Sie sich absichern.
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