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Bestattungsarten

 

Erdbestattungen sind in unseren Regionen, die häufigste Bestattungsart.

 

In der BRD besteht Bestattungszwang, der in den Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt ist.

 

Dem Bestattungszwang unterliegen alle menschlichen Leichen.

 

Auf allen Friedhöfen unterscheidet man zwischen verschiedenen Grabstätten:

 

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen die in Reihe belegt werden und im Trauerfall für die Dauer der Ruhezeit (ca. 20 Jahre) zugewiesen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Ver- längerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

Es kann in einem Reihengrab auch nur eine Person bestattet werden.

Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht von 20-30 Jahren verliehen wird.

 

Ein Wiedererwerb ist hier möglich, man unterscheidet hier zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten.

 

Pflegefreies Grab

Einige Kommunen bzw. Städte haben jetzt einige Felder auf Friedhöfen für pflegefreie Gräber eingerichtet. Angehörige können eine ganz normale Bestattung durchführen, ohne später eine Grabpflege zu übernehmen. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Grabstätte mit einem Gedenkstein zu versehen.

 

Bei den pflegefreien Gräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege.

Anonyme Bestattung

Eine anonyme Bestattung wird mit Sarg oder Urne durchgeführt, eine Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht zulässig. Die Teilnahme an einer anonymen Beisetzung ist in den meisten Gemeinden oder Städten nicht zulässig.

Weitere Bestattungsarten

Darüber hinausgehende Bestattungsarten, wie z.B. Kolumbarien, Diamantbestattungen, Seebestattungen, Waldbestattungen, Flussbestattungen und sogar Weltraumbestattungen sind möglich.

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